Kleinbrand
Einsatzart: Kleinbrand
Kurzbericht: Unklare Rauchentwicklung im Wald
Einsatzort: Waldweg Richtung Flugplatz
Alarmierung: Alarmierung per Meldeempfänger
am Montag, 05.01.2015 um 17:06 Uhr
Einsatzende: 05.01.2015 um 18:35 Uhr
Einsatzleiter: Sebastian Rothkegel (Löschzug 3)
Fahrzeuge am Einsatzort: TSF-W   HLF10  
Alarmierte Einheiten:
Einsatzmeldung:
  • Brand 1 - Waldweg Räuschenbergstraße in Brenkhausen- Rauchentwicklung Richtung Flughafen
Einsatzlage:
  • Zwei Feuerstellen im Wald (Ca. 3x5 Meter groß)
Maßnahmen:
  • Feuer unter Atemschutz mit Schaumpistolen gelöscht
  • Brandgut mit Grepen auseinandergezogen
Zusatzinfo:

Einsatzbearbeitung: TKu / Einsatzfotos: Jörg Voss

* Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzfotos

 

ACHTUNG: Wichtiger allgemeiner Hinweis für die Bevölkerung

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Feuer im Wald ist grundsätzlich verboten! Alljährlich kommt es durch Unachtsamkeit und Leichtsinn zu Bränden in unseren sowieso schon geschädigten Wäldern. Dabei entstehen hohe finanzielle Schäden und Vielzahl von Lebewesen werden getötet. Beim Zusammentreffen von ungünstigen Faktoren kann ein Waldbrand sogar zu einer Katastrophe führen, wie zum Beispiel in den Jahren 1975 und 1976 in Niedersachsen.

Um nicht Verursacher eines Waldbrandes werden, beachten Sie folgende Punkte:

  • Rauchen Sie niemals im Wald. In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch in einer Entfernung von weniger als 100 m vom Waldrand.
  • Errichten Sie im Wald niemals offenes Feuer (z. B. Grillfeuer). Ein Grillfeuer im Wald bzw. 100 m vom Waldrand anzulegen, zu unterhalten oder mit sich zu führen, ist ebenfalls grundsätzlich verboten.
  • Werfen Sie im Wald oder bis 100 m vom Waldrand niemals brennende oder glimmende Gegenstände weg. Dies gilt insbesondere für Tabakreste aus dem fahrenden Auto im Bereich von Wäldern.

Bei witterungsbedingter akuter Waldbrandgefährdung können die Forstbehörden in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober sogar das Betreten des Waldes untersagen. In diesem Falle sind die gesperrten Waldgrundstücke durch Sperrschilder mit der Aufschrift "Waldbrandgefahr" und dem Zusatz "Betreten verboten! Die Forstbehörde" gekennzeichnet. Befolgen Sie unbedingt diese Verbote.

Glasflaschen bzw. Glasscherben können je nach Sonnenstand wie Brandgläser wirken. Verunreinigen Sie deshalb niemals den Wald durch sogenannte Partyrückstände. Dies gilt auch in entsprechender Entfernung vom Waldrand. Auch Straßengräben sind nicht für solche Abfälle geeignet. Sollten Sie bei Spaziergängen auf solche Abfälle stoßen, so wird es Ihnen eine artenreiche Tierwelt lohnen, wenn Sie diese Abfälle mit nach Hause nehmen und einer geordneten Entsorgung zuführen.

Ungefährer Einsatzort: