Einsatzart: | Kleinbrand |
Kurzbericht: | Unklare Rauchentwicklung im Wald |
Einsatzort: | Waldweg Richtung Flugplatz |
Alarmierung: |
Alarmierung per
am Montag, 05.01.2015 um 17:06 Uhr |
Einsatzende: | 05.01.2015 um 18:35 Uhr |
Einsatzleiter: | Sebastian Rothkegel (Löschzug 3) |
Fahrzeuge am Einsatzort: | |
Alarmierte Einheiten: | |
Einsatzmeldung: |
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Einsatzlage: |
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Maßnahmen: |
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Zusatzinfo: |
Einsatzbearbeitung: TKu / Einsatzfotos: Jörg Voss * Hinweis zur Veröffentlichung von Einsatzfotos
ACHTUNG: Wichtiger allgemeiner Hinweis für die Bevölkerung Feuer im Wald ist grundsätzlich verboten! Alljährlich kommt es durch Unachtsamkeit und Leichtsinn zu Bränden in unseren sowieso schon geschädigten Wäldern. Dabei entstehen hohe finanzielle Schäden und Vielzahl von Lebewesen werden getötet. Beim Zusammentreffen von ungünstigen Faktoren kann ein Waldbrand sogar zu einer Katastrophe führen, wie zum Beispiel in den Jahren 1975 und 1976 in Niedersachsen. Um nicht Verursacher eines Waldbrandes werden, beachten Sie folgende Punkte:
Bei witterungsbedingter akuter Waldbrandgefährdung können die Forstbehörden in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober sogar das Betreten des Waldes untersagen. In diesem Falle sind die gesperrten Waldgrundstücke durch Sperrschilder mit der Aufschrift "Waldbrandgefahr" und dem Zusatz "Betreten verboten! Die Forstbehörde" gekennzeichnet. Befolgen Sie unbedingt diese Verbote. Glasflaschen bzw. Glasscherben können je nach Sonnenstand wie Brandgläser wirken. Verunreinigen Sie deshalb niemals den Wald durch sogenannte Partyrückstände. Dies gilt auch in entsprechender Entfernung vom Waldrand. Auch Straßengräben sind nicht für solche Abfälle geeignet. Sollten Sie bei Spaziergängen auf solche Abfälle stoßen, so wird es Ihnen eine artenreiche Tierwelt lohnen, wenn Sie diese Abfälle mit nach Hause nehmen und einer geordneten Entsorgung zuführen. |
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