Düsseldorf / 13.02.2013 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 04.12.2012 die Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Nach Beschlussfassung und Bekanntmachung des Gesetzes kann die Rauchmelderpflicht voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten. Dann werden Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2016. Die Erstinstallation in der Wohnung muss der Eigentümer auch im Bestand vornehmen. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist der Mieter zuständig. Rauchwarnmelder müssen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren angebracht werden. 

So wie die kleine Sophie möchten auch viele andere Kinder sicher daheim schlafen können. Rauchmelder retten leben, ab April 2013 wird ihre Anbringung  Pflicht!

Die Freiwillige Feuerwehr rät, sich ab sofort schon einmal mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Wie viele Rauchmelder benötige ich, wo bekomme ich sie her und wo bringe ich sie am besten an? All diese Fragen werden wir Ihnen gerne beantworten, doch vorab noch Grundsätzliches zum Thema: "Trotz langjähriger Aufklärungskampagnen gibt es einfach zu wenig Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen", erklärten NRW Innenminister Ralf Jäger und Bauminister Michael Groschek zum bundesweiten Rauchmeldertag im Sommer 2012. "Nach Schätzungen sind in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert. Diese Zahl werden wir mit dem neuen Gesetz deutlich erhöhen", sind sich Jäger und Groschek sicher. Innenminister Jäger ergänzt: "Alleine in der ersten Hälfte des Jahres 2012 sind bereits 40 Menschen bei Wohnungsbränden in NRW ums Leben gekommen.

 Viele Menschen unterschätzen die gefährlichen Rauchgase. Schon nach wenigen Sekunden besteht Lebensgefahr durch eine Rauchgasvergiftung" (Quelle: Landesregierung NRW). Fakt ist: Besonders gefährlich ist der bei Wohnungsbränden entstehende Rauch, weil er sich um ein Vielfaches schneller verbreitet als Feuer. Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, dass Lebensgefahr besteht. Trotz gutem baulichem Brandschutz und aller Vorsicht und Aufmerksamkeit ist letztlich niemand davor geschützt, dass nicht auch in der eigenen Wohnung ein Brand entstehen kann. Rauchgas ist tückisch und tödlich: Nach zwei Minuten kann eine Rauchvergiftung bereits tödlich sein. Aber auch das Feuer breitet sich schnell aus: in nur 30 Sekunden kann ein Brand außer Kontrolle geraten und in weniger als 5 Minuten kann Ihr Zimmer schon vollst&¨ndig ausgebrannt sein. Rauchmelder verschaffen Ihnen den lebensrettenden Vorsprung. Über die Gesetzesnovelle herrscht bei den beteiligten Verbänden große Einigkeit. "Die bevorstehende Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in NRW erfüllt eine langjährige Forderung der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. Daher freuen wir uns, dass die Pflicht zum nächsten Jahr eingeführt werden soll", erklärte der Vorsitzende des Verbandes der Feuerwehren in NRW, Jan Heinisch. "Der Slogan >Rauchmelder retten Leben!< ist mehr als nur ein Werbespruch - er stimmt wirklich!

Wir wissen das aus unserer täglichen Einsatzpraxis." Die Pflicht wird dabei helfen, Leben zu retten." Mit der Gesetzesänderung werden Rauchwarnmelder in Neubauten sofort verpflichtend sein, für Wohnungen im Bestand wird es entsprechende Übergangsfristen geben. Mieter und selbstnutzende Eigentümer sollen für die Installation und Wartung verantwortlich sein. Wo bekomme ich die Melder am besten her?: Im Fachhandel oder im Baumarkt um die Ecke. Tipps zum Kauf: Verwenden Sie ausschließlich optische Rauchmelder! Nur geprüfte oder nach internationalen Normen hergestellte Geräte bieten optimalen Schutz (z.B. VdS-Zertifikat nach prEN 12239 - die derzeit strengste Norm für Heimrauchmelder). Erwerben Sie nur Geräte, die mit dem CE- und GS-Zeichen ausgewiesen sind. Achten Sie beim Kauf auf eine mehrjährige Garantie des Gerätes. Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchmelder, da sie auch bei Ausfall der Stromversorgung funktionsfähig bleiben.

Wo bringe ich die Rauchmelder an? Auf jeder Etage sollte mindestens ein Rauchmelder an zentraler Stelle angebracht werden, beispielsweise im Flur. Jeweils ein weiterer Melder gehört in jedes Schlaf- und Kinderzimmer sowie in den Keller. Optimalen Schutz bieten zusätzliche Melder im Wohn- und im Arbeitszimmer sowie auf den Dachboden. Melder sollten mittig an der Decke eines Raumes befestigt werden. Weitere Infos finden Sie unter: http://www.rauchmelderpflicht.eu/

Fotos: Thomas Kube